
Verwalterwechsel leicht gemacht
So wechseln Sie die Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft, geordnet und ohne Reibungsverluste.
Zeit für einen Wechsel?
Abrechnungen kommen spät, Anfragen bleiben liegen, Beschlüsse werden nicht umgesetzt: Viele Eigentümergemeinschaften sind mit ihrer Verwaltung unzufrieden, scheuen aber den Aufwand eines Wechsels. Dabei ist ein Verwalterwechsel kein großes Projekt, wenn er gut vorbereitet ist. Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur vollständigen Übernahme aller Unterlagen.
In fünf Schritten zur neuen Verwaltung
Kennenlernen
Sie schildern uns die Situation Ihrer Gemeinschaft. Wir sichten die wichtigsten Unterlagen wie Teilungserklärung, letzte Abrechnung und Protokolle.
Besichtigung und Angebot
Wir sehen uns das Objekt vor Ort an, gern zusammen mit dem Verwaltungsbeirat, und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.
Beschluss
In der Eigentümerversammlung wird die bisherige Verwaltung abberufen und die PLATH Immobilienverwaltung bestellt. Die Beschlussvorlagen bereiten wir mit Ihnen vor.
Übergabe
Wir fordern Unterlagen, Konten und Verträge bei der bisherigen Verwaltung an und prüfen sie auf Vollständigkeit.
Laufende Betreuung
Alle Eigentümer erhalten Zugang zum Online-Portal. Nach einer ersten Begehung kennen wir den Zustand Ihrer Immobilie genau.
Was das Wohnungseigentumsgesetz vorsieht
Seit der WEG-Reform im Dezember 2020 ist ein Verwalterwechsel deutlich einfacher geworden. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Abberufung jederzeit möglich
Die Eigentümer können den Verwalter jederzeit durch Beschluss abberufen. Ein wichtiger Grund ist dafür nicht mehr erforderlich. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Einfache Mehrheit genügt
Für Abberufung und Bestellung reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung. Es müssen also nicht alle Eigentümer zustimmen.
Wenn der Verwalter nicht einlädt
Normalerweise beruft der Verwalter die Versammlung ein. Weigert er sich, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer einladen.
Herausgabe der Unterlagen
Die bisherige Verwaltung ist verpflichtet, alle Unterlagen, Gelder und Schlüssel der Gemeinschaft herauszugeben. Wir kümmern uns darum, dass dabei nichts verloren geht.
Das gehört zur Übergabe
Vor dem Wechsel
- Verwaltervertrag prüfen: Laufzeit und Kündigungsregelungen
- Angebote neuer Verwaltungen einholen und mit dem Verwaltungsbeirat vergleichen
- Abberufung des bisherigen und Bestellung des neuen Verwalters auf die Tagesordnung setzen
- Beschluss in der Eigentümerversammlung fassen, Verwaltervertrag mit dem neuen Verwalter abschließen
- Termin für die Übergabe der Unterlagen mit dem bisherigen Verwalter vereinbaren
Gemeinschaft und Recht
- Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplänen
- Beschlusssammlung und Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Eigentümerliste mit Anschriften, Kontaktdaten und Miteigentumsanteilen
- Gerichtsentscheidungen und laufende Verfahren
- Verwaltervertrag und Bestellungsbeschluss der bisherigen Verwaltung
Finanzen
- Kontoauszüge von Hausgeld- und Rücklagenkonto bis zum Stichtag
- Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Vermögensberichte der letzten Jahre
- Offene Posten: Hausgeldrückstände, offene Rechnungen, Mahnverfahren
- SEPA-Lastschriftmandate der Eigentümer
- Belege des laufenden Wirtschaftsjahres
Verträge und Versicherungen
- Versicherungsverträge und Übersicht der Schadensfälle
- Wartungs- und Dienstleistungsverträge (z. B. Heizung, Hausreinigung, Winterdienst)
- Verträge mit Versorgern für Allgemeinstrom, Wasser und Heizenergie
- Offene Aufträge und laufende Maßnahmen
Objekt und Technik
- Energieausweis, Baupläne, Prüfprotokolle und Gewährleistungsunterlagen
- Bekannte Mängel und Protokolle früherer Begehungen
- Schlüssel, Codes und Zugänge zu technischen Anlagen
- Kontaktdaten von Hausmeister und Notdiensten
Nach der Übernahme
- Konten auf die neue Verwaltung umstellen, Bankvollmachten anpassen
- Eigentümer, Dienstleister und Versorger über den Wechsel informieren
- Begehung des Objekts und Aufnahme des Ist-Zustands
- Zugang zum Online-Portal für alle Eigentümer einrichten
Fragen zum Verwalterwechsel
Müssen alle Eigentümer dem Wechsel zustimmen?
Nein. Für die Abberufung der bisherigen und die Bestellung der neuen Verwaltung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung.
Wann ist ein guter Zeitpunkt für den Wechsel?
Viele Gemeinschaften wechseln zum Jahresbeginn, weil dann ein neues Wirtschaftsjahr startet. Ein Wechsel ist aber auch im laufenden Jahr möglich. Wer die Jahresabrechnung für das Vorjahr erstellt, klären wir vorab und halten es fest.
Was ist, wenn der bisherige Verwalter keine Versammlung einberuft?
Dann kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein durch Beschluss dazu ermächtigter Eigentümer die Versammlung einberufen. Wir unterstützen Sie bei Einladung und Beschlussvorlagen.
Wie lange dauert die Übergabe?
Das hängt vor allem davon ab, wie vollständig und geordnet die Unterlagen der bisherigen Verwaltung sind. Wir fordern alles strukturiert an und informieren den Verwaltungsbeirat über den Stand.
Ändert sich für die Eigentümer etwas beim Hausgeld?
Das Hausgeld richtet sich weiter nach dem beschlossenen Wirtschaftsplan. Bei Lastschrift benötigen wir in der Regel neue SEPA-Mandate, die wir Ihnen vorbereitet zusenden.
Sprechen wir über Ihre Gemeinschaft
Schildern Sie uns kurz die Situation. Wir melden uns und besprechen mit Ihnen, wie ein Wechsel ablaufen kann.